Ingenieurbüro Köhler
Manfred Köhler

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WIR ÜBER UNS - ENERGIEBERATUNG

Blower-Door-Test  | Energieausweiß  |   Erläuterung von Energieausweisen



Mein Angebot für Sie - Blower-Door-Test (Endkontrolle)

Unterdruckmessung, Überdruckmessung mit nachträglich ausgestelltem Protokoll pauschal 220 €.

An- und Abreise:  Bis 20 Entfernungskilometer frei, darüber 30 Cent pro gefahrenen Kilometer.

Bevor die eigentliche Messung beginnt, wird ein Probelauf gestartet, um ggfs. vorhandene Leckagen zu entdecken.

Evtl. Leckageortung: Die erste halbe Stunde ist im Pauschalpreis enthalten. Darüber hinausgehender Aufwand ist mit  25 €/halbe Stunde zu vergüten.

Alle Preise verstehen sich zzgl. Mwst.



Blower-Door-Test

Der Blower Door Test (Blower Door Messung) wird nach dem in der Blower Door TestDIN EN 13829 definierten Verfahren durchgeführt.

Wenn bei Neubauten die luftdichte Ebene eingebaut ist und bevor weitere Innenverkleidungen (z.B. Decken / Wände aus Gipskarton) angebracht sind, sollte eine Messung durchgeführt werden.
Eventuell auftretende Leckagen können dann ohne größeren Aufwand abgedichtet werden.

Luftdichtes Bauen  -  Stand der Technik

Jedes Gebäude, ob individuell mit dem Architekten oder als Fertighaus geplant, muss die Anforderungen gemäß DIN 4108 an Dämmung und Dichtheit erfülle

Energieverluste kosten Geld. Ohne eine luftdichte Gebäudehülle wird die hochwertigste Dämmung wertlos. Beim Blower door Test wird deshalb die Gebäudehülle auf ihre Dichtheit überprüft.

Blower door Messungen gehören bereits seit Jahren beim Bau von Niedrigenergie- und Passivhäusern dazu.
Die Dichtheit der Gebäudehülle wird zum Qualitätsmerkmal.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gewährt einen Bonus für dichtheitsgeprüfte Gebäude

Die einfachste und kostengünstigste Variante nach EnEV: Setzen Sie bereits bei der Planung den Dichtheitsnachweis an. Dann erhalten Sie einen 15%igen Bonus auf den Lüftungswärmebedarf.

Die Erfahrung zeigt: Der Bau wird dicht, spart wertvolle Energie und hilft somit den Schadstoffausstoß zu reduzieren. Der Blower door Test wird so zum wichtigen Bestandteil sowohl beim Wärmeschutz, wie auch beim Umweltschutz.

Die Blower Door hat sich in der Praxis bewährt

Für die Luftdichtheitsprüfung hat sich die Blower door bereits bei vielen Bauprojekten bewährt. Es ist die einzige Möglichkeit die Luftdichtheit von Gebäuden zur Qualitätssicherung zu überprüfen.


Energiepass / Energieausweis und die neue Energieeinsparverordnung (EnEV)

Bei steigenden Energiepreisen werden energieeffiziente Gebäude immer attraktiver. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität von Gebäuden und gibt konkrete Modernisierungstipps zur Energieeinsparung. Als Instrument für mehr Markttransparenz motiviert der Energieausweis zu Investitionen in die Sanierung.

EnergieausweisMehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt für Mieter, Käufer und Eigentümer Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) am 1.Oktober 2007 wird der Energieausweis für Bestandsgebäude ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend auszustellen. Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt ab dem 1. Juli 2009. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss dann ein Energieausweis gut sichtbar angebracht werden. Für Neubauten wurde der Energieausweis bereits im Jahr 2002 eingeführt.

Ab wann ist welcher Energieausweis Pflicht?

Der Energieausweis wird ab 1. Juli 2008 stufenweise nach Gebäudeart und Baualter verpflichtend. Der Eigentümer muss dann bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern zugänglich machen. Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind, sollen die Ausweise ab dem 1. Juli 2008 und für später errichtete Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 Pflicht werden. Bis einschließlich zum 30. September 2008 besteht generelle Wahlfreiheit zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsbasiertem Energieausweis.
Danach gilt: Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.


Erläuterung der Arten von Energieausweisen: Bedarforientierter Energieausweis (Ausweis nach Energiebedarf) Für den bedarfsorientierten Energieausweis wird, in einem vorgegebenen Berechnungsverfahren, der Energiebedarf des Gebäudes berechnet: Grundlagen für die Berechnung sind:

  • beheiztes Gebäudevolumen
  • Bauteilflächen (Fenster/Türen, Decken, Außenwände, Dachflächen)
  • Klimadaten
  • Lage des Gebäudes
  • Daten der Heizungsanlage
  • Luftwechselrate (Ermittlung durch Blower Door Test)
  • solare Gewinne (falls vorhanden)
  • Art und Konstruktion von Bauteilen
Verbrauchsorientierter Energieausweis (Ausweis nach Energieverbrauch) Für den verbrauchsorientierten Energieausweis wird auf der Grundlage der letzten 3 Jahre, der Energieverbrauch, unter Berücksichtigung eines witterungsbereinigten Energieverbrauchskennwert, berechnet.
Grundlagen für die Berechnung sind:
  • Verbrauchsmessungen
  • Verbrauchsdaten aus Heizkostenrechnungen
  • Abrechnungen von Energielieferanten
Beide Arten des Energieausweises gelten jeweils für das gesamte Gebäude. 
Quelle: Deutsche Energie-Agentur


 






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