Blower-Door-Test |
Energieausweiß |
Erläuterung von Energieausweisen
Mein Angebot für Sie - Blower-Door-Test (Endkontrolle)
Unterdruckmessung,
Überdruckmessung mit nachträglich ausgestelltem Protokoll pauschal
220 €.
An- und Abreise: Bis 20 Entfernungskilometer
frei, darüber 30 Cent pro gefahrenen Kilometer.
Bevor die
eigentliche Messung beginnt, wird ein Probelauf gestartet, um ggfs.
vorhandene Leckagen zu entdecken.
Evtl. Leckageortung: Die
erste halbe Stunde ist im Pauschalpreis enthalten. Darüber hinausgehender
Aufwand ist mit 25 €/halbe Stunde zu vergüten. Alle Preise verstehen sich zzgl. Mwst.
Blower-Door-Test
Der Blower Door Test (Blower Door Messung)
wird nach dem in der DIN EN 13829 definierten Verfahren
durchgeführt.
Wenn bei Neubauten die luftdichte Ebene eingebaut ist und bevor weitere
Innenverkleidungen (z.B. Decken / Wände aus Gipskarton) angebracht sind, sollte
eine Messung durchgeführt werden.
Eventuell auftretende Leckagen können dann ohne größeren Aufwand abgedichtet
werden.
Luftdichtes Bauen - Stand der
Technik
Jedes
Gebäude, ob individuell mit dem Architekten oder als Fertighaus geplant, muss
die Anforderungen gemäß DIN 4108 an Dämmung und Dichtheit erfülle
Energieverluste kosten Geld. Ohne eine luftdichte Gebäudehülle wird
die hochwertigste Dämmung wertlos. Beim Blower door Test wird deshalb die
Gebäudehülle auf ihre Dichtheit überprüft.
Blower
door Messungen gehören bereits seit Jahren beim Bau von Niedrigenergie- und
Passivhäusern dazu. Die Dichtheit der Gebäudehülle wird zum Qualitätsmerkmal.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gewährt einen Bonus für
dichtheitsgeprüfte Gebäude
Die
einfachste und kostengünstigste Variante nach EnEV: Setzen Sie bereits bei der
Planung den Dichtheitsnachweis an. Dann erhalten Sie einen 15%igen Bonus auf
den Lüftungswärmebedarf.
Die
Erfahrung zeigt: Der Bau wird dicht, spart wertvolle Energie und hilft somit
den Schadstoffausstoß zu reduzieren. Der Blower door Test wird so zum wichtigen
Bestandteil sowohl beim Wärmeschutz, wie auch beim Umweltschutz.
Die Blower Door hat sich in der Praxis bewährt
Für die Luftdichtheitsprüfung hat
sich die Blower door bereits bei vielen Bauprojekten bewährt. Es ist die
einzige Möglichkeit die Luftdichtheit von Gebäuden zur Qualitätssicherung zu
überprüfen.
Energiepass / Energieausweis und die neue Energieeinsparverordnung (EnEV)
Bei steigenden Energiepreisen werden energieeffiziente
Gebäude immer attraktiver. Der Energieausweis dokumentiert die energetische
Qualität von Gebäuden und gibt konkrete Modernisierungstipps zur
Energieeinsparung. Als Instrument für mehr Markttransparenz motiviert der
Energieausweis zu Investitionen in die Sanierung.
Mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt für Mieter, Käufer und Eigentümer
Mit dem Inkrafttreten der
neuen Energieeinsparverordnung
(EnEV 2007) am 1.Oktober 2007 wird der Energieausweis für Bestandsgebäude ab 1.
Juli 2008 schrittweise Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind
für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, Energieausweise ab
dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009
verpflichtend auszustellen. Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt ab dem
1. Juli 2009. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern
Nutzfläche muss dann ein Energieausweis gut sichtbar angebracht werden. Für
Neubauten wurde der Energieausweis bereits im Jahr 2002 eingeführt.
Ab wann ist welcher Energieausweis Pflicht?
Der Energieausweis wird ab 1. Juli 2008 stufenweise nach Gebäudeart und
Baualter verpflichtend. Der Eigentümer muss dann bei Vermietung und Verkauf
seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern zugänglich
machen. Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind, sollen
die Ausweise ab dem 1. Juli 2008 und für später errichtete Wohngebäude ab dem
1. Januar 2009 Pflicht werden.
Bis einschließlich zum 30. September 2008 besteht generelle Wahlfreiheit
zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsbasiertem Energieausweis. Danach
gilt: Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf
Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Es sei denn
beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das
Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem
solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen
Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002
Bedarfsausweise vorgeschrieben.
Erläuterung der Arten von Energieausweisen:
Bedarforientierter Energieausweis (Ausweis nach Energiebedarf)
Für den bedarfsorientierten Energieausweis wird, in einem vorgegebenen
Berechnungsverfahren, der Energiebedarf des Gebäudes berechnet:
Grundlagen für die Berechnung sind:
- beheiztes Gebäudevolumen
- Bauteilflächen (Fenster/Türen, Decken, Außenwände, Dachflächen)
- Klimadaten
- Lage des Gebäudes
- Daten der Heizungsanlage
- Luftwechselrate (Ermittlung durch Blower Door Test)
- solare Gewinne (falls vorhanden)
- Art und Konstruktion von Bauteilen
Verbrauchsorientierter Energieausweis (Ausweis nach Energieverbrauch)
Für den verbrauchsorientierten Energieausweis wird auf der Grundlage der
letzten 3 Jahre, der Energieverbrauch, unter Berücksichtigung eines
witterungsbereinigten Energieverbrauchskennwert, berechnet.
Grundlagen für die Berechnung sind:
- Verbrauchsmessungen
- Verbrauchsdaten aus Heizkostenrechnungen
- Abrechnungen von Energielieferanten
Beide Arten des Energieausweises gelten jeweils für das gesamte Gebäude.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur
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